Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Fassung:
LGBl. Nr. 83/2013
Zuletzt:
LGBl. Nr. 74/2023
Abschnitt:
Allgemeines zum Gesetz
Inhalt:
Paragraf:
§ A02
Kurztext:
Inhaltsverzeichnis
Text:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelwerke und Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
Bereitstellung auf dem Markt
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt
3. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung
§ 6 Baustoffliste ÖA
§ 7 Produktregistrierung
§ 8 Verfahren der Registrierung
§ 9 Einbauzeichen ÜA
4. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§ 10 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung
§ 11 Baustoffliste ÖE
5. Abschnitt
Bautechnische Zulassung
§ 12 Bautechnische Zulassung
6. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
§ 13 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
6a. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 13a Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme von Bauprodukten
§ 13b Ökodesign-Anforderungen
§ 13c Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung
§ 13d CE-Kennzeichnung
§ 13e Unterrichtung der Benutzer
6b. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung
§ 13f Inverkehrbringen und Verwendung
6c. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit Wasser für den menschlichen Gebrauch
§ 13g Mindesthygieneanforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
§ 13h Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 13i Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 13j Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in Hausinstallationen
§ 13k Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
7. Abschnitt
Marktüberwachung von Bauprodukten
§ 14 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
§ 15 Zuständigkeit
§ 16 Berichtspflichten der Baubehörde
§ 17 Kostentragung
7a. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 17a Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
§ 17b Konformitätsvermutung
§ 17c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 17d Freier Warenverkehr
8. Abschnitt
Behörden, Verfahren und Kosten
§ 18 Behörden
§ 19 Zusätzliche Aufgaben des OIB
§ 20 OIB, Aufsicht der Landesregierung
§ 21 Kosten
§ 22 Datenverarbeitung
9. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 23 Strafbestimmungen
§ 24 Übergangsbestimmungen
§ 24a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 85/2019
§ 24b Verweise
§ 25 EU-Recht
§ 26 Zeitlicher Geltungsbereich
§ 26a Inkrafttreten von Novellen
§ 27 Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 85/2019, LGBl. Nr. 74/2023