UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Fassung:
StF: LGBl Nr 59/2007
Zuletzt:
LGBl Nr 29/2018
Abschnitt:
Anlagen
Inhalt:
Paragraf:
§ AN01
Kurztext:
Anlage 1
Text:
1. Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das
Vorhaben:
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Anlage 1
1.
Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das Vorhaben:
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Trifft zu Trifft nicht zu
Die Planung stellt ausschließlich eine
Anpassung an die gegebenen Struktur-
d Nutzungsverhältnisse dar. o o
Die Planung stellt eine kleinräumige
Erweiterung, Arrondierung oder
Fortschreibung eines Plans dar, durch
die Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen
offensichtlich nur unwesentlich beeinflusst
werden. o o
Durch die Planung sind offensichtlich
keine nachteiligen Umweltauswirkungen
verbunden. o o
2.
Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe für das zu Pkt 1 bezeichnete Vorhaben:
Trifft zu Trifft nicht zu
Für das Planungsgebiet wurde bereits
auf höherer Stufe eine Umweltprüfung
durchgeführt und sind aus einer weiteren
Prüfung keine zusätzlichen Erkenntnisse
in Bezug auf die Umweltauswirkungen zu
erwarten. o o
3. Begründung für die Ergebnisse von Prüfungen nach Z 1 und 2: *1)
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*1) Bei entsprechendem Platzbedarf sind weitere Blätter anzuschließen.
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