Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Allgemeines zum Gesetz
I. Abschnitt
II. Abschnitt
III. Abschnitt - Ankündigungen zu Reklamezwecken
004 Anzeigepflicht
005 Berechtigung, Untersagung
006 Ankündigungsanlagen
007 Dauer der Berechtigung
008 Entfernung von Ankündigungen und Ankündigungs...
009 Ausnahmen
010 Antennentragmastenanlagen
IV. Abschnitt - Besonderer Ortsbildschutz
V. Ensembleschutz in der Stadt Salzburg
VI. Behörden und Strafen
VII. Wirksamkeitsbeginn und Übergangs­bestimmungen
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999
Abschnitt: III. Abschnitt - Ankündigungen zu Reklamezwecken
Inhalt: 
Paragraf: § 006
Kurztext: Ankündigungsanlagen
Text: (1) Die Errichtung und die nicht nur geringfügige Änderung von
Anlagen, die für die Anbringung wechselnder Ankündigungen gemäß
§ 4 Abs 1 bestimmt sind (Plakatwände, Litfaßsäulen udgl) bedarf
einer Bewilligung. Als Errichtung gilt auch die Widmung
baulicher oder sonstiger Anlagen oder von Teilen davon für
solche Zwecke.

(2) Für das Ansuchen um die Bewilligung gilt § 4 Abs 2 und 3 mit
der Maßgabe sinngemäß, dass die Zustimmung des über den
Anbringungsort Verfügungsberechtigten nachzuweisen ist, wenn
nicht der Einschreiter selbst Verfügungsberechtigter ist.

(3) Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn durch die
Ankündigungsanlage unter Berücksichtigung der darauf
vorzunehmenden Ankündigungen das Ortsbild weder gestört noch
verunstaltet wird. Zur Sicherstellung dieses Erfordernisses kann
die Bewilligung auch unter Auflagen erteilt werden.