Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Allgemeines zum Gesetz
I. Schutz der Salzburger Altstadt sowie der Grü..
001 Allgemeine Bestimmungen
002 Schutzgebiet
003 Erhaltung der charakteristischen Bauten
004 Besondere bauliche Vorschriften für char...
005 Sonstige Bauten im Schutzgebiet
006 Verwendungszweck von Bauten
007 Liegenschaften mit Stockwerkseigentum
008 Erhaltung und Gestaltung anderer Anlagen und Gr...
009 Altstadterhaltungsverordnung
010 Evidenz des Baubestandes
010a Besondere Bestimmungen für die Schutzzone II
II. Sachverständigenkommission
III. Altstadterhaltungsfonds
IV. Wiederherstellung, Strafbestimmungen
V. Artikel II
Anlage
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980
Abschnitt: I. Schutz der Salzburger Altstadt sowie der Grü..
Inhalt: 1. Abschnitt - Schutz der Salzburger Altstadt sowie der Gründerzeitgebiete
Paragraf: § 005
Kurztext: Sonstige Bauten im Schutzgebiet
Text: (1) Neubauten im Schutzgebiet ist eine solche äußere
Gestalt zu geben, daß sie sich nach den Grundsätzen für
charakteristische Bauten (§ 3 Abs. 1 und 2) dem Stadtbild und
Stadtgefüge harmonisch einfügen. Dasselbe gilt für die Erneuerung
sowie für Zu-, Auf- und Umbauten bestehender Bauten.
(2) Für bauliche Maßnahmen nach Abs. 1 dürfen die
Bebauungsgrundlagen nur festgelegt und eine Baubewilligung nur
erteilt werden, wenn sichergestellt erscheint, daß die Maßnahme
dem Erfordernis des Abs. 1 entspricht.
(3) § 4 Abs 2 findet auch auf sonstige Bauten Anwendung.