Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 005
Kurztext: § 5
Text: Behörde 1. Instanz ist der Bürgermeister, in Städten mit eigenem Statut der
Stadtsenat, gegen Bescheide der Behörde 1. Instanz kann die Berufung an den
Gemeinderat eingebracht werden.