Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Anlage
AN01 Anlage 1
Paragraphen
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
  • Anlage
  • Paragraphen
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Abschnitt: Anlage
Inhalt: Anlage I
Paragraf: § AN01
Kurztext: Anlage 1
Text: Anlage
Erklärung gegenüber dem zur Reinigung des Kehrgegenstandes beauftragten Rauchfangkehrer über den Betrieb eines bestimmten Einzelofens für feste Brennstoffe an höchsten 30 Tagen im Kalenderjahr
1. Angaben zur Person des oder der Verfügungsberechtigten:
Vor- und Zuname/Bezeichnung der juristischen Person:
.......................................................................
Geburtsdatum (nur bei physischen Personen): ..................
Anschrift: ...................................................
..............................................................
2. Angaben zur Anlage:
Art des Einzelofens: Standort:
? Küchenherd Gemeinde: ................
? Kachelofen Straße: ..................
? Kaminofen Hausnummer: ..............
? Offener Kamin TOP: .....................
? ................................. Aufstellungsraum: ........
3. Erklärung und Rechtsfolgen:
? Ich erkläre/Wir erklären,
dass der unter Pkt 2 bezeichnete Einzelofen für feste
Brennstoffe an nicht mehr als 30 Tagen im Kalenderjahr
betrieben wird. Die Erklärung gilt bis zum Widerruf. Ich
bin/Wir sind in Kenntnis davon, dass bei Zuwiderhandeln
gegen diese Erklärung vom Rauchfangkehrer Anzeige an die
Feuerpolizeibehörde erstattet werden kann. Auch bin ich/sind
wir in Kenntnis, dass ein erklärungswidriger Betrieb des
Einzelofens und die nicht mehrfache Reinigung von
Kehrgegenständen im Jahr gemäß der Salzburger
Feuerpolizeiordnung 1973 (§ 7 Abs 1 Z 3 lit b bis d) die
Sicherheit der Bewohner gefährden kann.
............., ............... .................................
Ort und Datum Unterschrift der erklärenden
Person(en)